STANDARDVERKAUFSBEDINGUNGEN VPG SYSTEMS UK LTD.
1 ALLGEMEINES
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird VPG Systems UK Ltd. als das „Unternehmen“ bezeichnet und „Kunde“ bezieht sich auf die Person, Firma oder Unternehmen, die bzw. das in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer Versandanzeige oder einer Rechnung genannt wird. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Jeder Ratschlag oder jede Empfehlung, die das Unternehmen oder seine Mitarbeiter oder Vertreter dem Kunden oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern geben und die nicht schriftlich vom Unternehmen bestätigt werden, werden auf eigenes Risiko des Kunden befolgt oder befolgt.
2 VERTRAG
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen die Annahme der Bestellung des Kunden per E-Mail schriftlich bestätigt oder die Waren versendet werden – je nachdem, was zuerst eintritt. Angebote, die 30 Tage gültig sind, sind erst ab dem Datum der Annahme verbindlich. Mündliche Angebote sind für das Unternehmen nicht bindend. Die Lieferfristen laufen ab dem Tag der Annahme.
3 PREISE
Sofern nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, enthalten die angegebenen Preise keine Mehrwertsteuer oder Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und Versandkosten. Wenn die Arbeiten aufgrund von Anweisungen des Kunden, fehlenden Anweisungen oder Missachtung von Spezifikationen ausgesetzt werden, könnten zusätzliche Gebühren erhoben werden. Eine zusätzliche Gebühr könnte erhoben werden, wenn besondere Prüfungen, Montage oder Inspektion der Ware erforderlich sind.
4 ZAHLUNG
Es gelten 30 Tage ab Rechnungsdatum als Standardzahlungsbedingungen. Zahlungen müssen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung erfolgen und der Niederlassung des Unternehmens in Airedale House, Canal Road, Bradford, BD2 1AG, Vereinigtes Königreich, mitgeteilt werden. Alle ausstehenden Salden, die nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt wurden, können mit Zinseszinsen belastet werden, die zum gesetzlichen Zinssatz erhoben werden.
5 EIGENTUM UND RISIKO
Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn das Unternehmen den gesamten Kaufpreis erhalten hat. Ungeachtet des oben Genannten geht das Risiko in der Ware entsprechend der Erfüllung der Pflichten des Unternehmens auf den Kunden über.
6 LIEFERUNG
Das Unternehmen wird sich bemühen, den in einem Angebot angegebenen Liefertermin einzuhalten, doch handelt es sich bei diesem Liefertermin lediglich um eine geschäftliche Schätzung, und das Unternehmen haftet in keiner Weise für Lieferverzögerungen oder deren Folgen, wie auch immer diese verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Arbeiten in den Werken des Unternehmens vor oder während der Lieferfrist, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Brände, Maschinenausfälle, höhere Gewalt oder andere Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. In diesem Fall können die Lieferungen ganz oder teilweise ausgesetzt werden, und die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Lieferungen ausgesetzt werden. Ist die Ware lieferbereit, kann das Unternehmen die Lieferung auf Wunsch des Kunden verschieben. Das Unternehmen kann zur Deckung der entstandenen Kosten entweder eine Zahlung oder eine Teilzahlung verlangen. Das Unternehmen kann die Waren in seinen eigenen Räumlichkeiten oder anderswo auf das alleinige Risiko des Kunden lagern und alle Lager-, Versicherungs- und Transportkosten sind vom Kunden zu tragen.
7 ABWEICHUNGEN
Etwaige Abweichungen müssen dem Unternehmen innerhalb von vier Kalenderwochen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Ansprüche außerhalb dieses Zeitraums können nicht berücksichtigt werden.
Das Unternehmen muss außerdem die Möglichkeit haben, gegebenenfalls zu prüfen, nachzuzählen oder nachzuwiegen.
8 STORNIERUNG
Der Kunde kann den Vertrag über die bestellten Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens stornieren und die Waren können nicht zurückgegeben werden.
Stimmt das Unternehmen einer Stornierung zu, ist es berechtigt, dem Kunden eine Stornierungs- und/oder Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von bis zu 15 % des Kaufpreises für entstandene Kosten und Ausgaben und andere Schäden zu berechnen, unbeschadet des Rechts, weitere Kosten, Ausgaben und Schäden geltend zu machen, wie auch immer diese entstanden sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, derartige Waren in gutem Zustand an das Unternehmen zurückzusenden.
9 GARANTIE
a) Das Unternehmen garantiert seine Waren gegen Material- oder Verarbeitungsfehler für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit dem Datum des Versands der Waren oder gemäß den in der Auftragsbestätigung oder anderen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Unternehmen genannten Bedingungen. Das Unternehmen wird, soweit es in der Lage ist, auch den Vorteil aller anderen Herstellergarantien im Zusammenhang mit den gelieferten Waren, die nicht von dem Unternehmen hergestellt wurden, an den Kunden weitergeben.
b) Die Haftung des Unternehmens gemäß dieser Klausel gilt für Mängel, die während des normalen und ordnungsgemäßen Betriebs gemäß den vom Unternehmen bereitgestellten Betriebs- oder Wartungsanweisungen auftreten. Das Unternehmen haftet nicht für Mängel der Waren, die aus Gründen entstehen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen. Außerdem haftet es weder für Mängel, die durch fehlerhafte Wartung oder Handhabung des Kunden oder durch Änderungen entstehen, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens vorgenommen wurden, oder durch Reparaturen, die nicht gemäß den vom Unternehmen gelieferten Betriebs- oder Wartungsanleitungen durchgeführt wurden, noch für normale Verschleißerscheinungen.
c) Die Haftung des Unternehmens gemäß dieser Klausel beschränkt sich auf den Ersatz oder die Beseitigung von Mängeln an den Waren.
d) Auf Wunsch des Unternehmens muss der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr die Waren oder ihre Teile, die ersetzt oder repariert werden sollen, an das Unternehmen oder einen anderen vom Unternehmen benannten Ort senden. Reparierte oder ersetzte Waren können auf Gefahr des Kunden an den Kunden geliefert werden, aber das Unternehmen kann, wenn es dies wünscht, die Transportkosten tragen.
10 HAFTUNG
a) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die während des Transports an den Waren entstehen, falls die Transportart vom Kunden festgelegt wurde.
b) Obwohl sorgfältig darauf geachtet wird, die Verwendung geeigneter Komponenten zu empfehlen und bei der korrekten Installation zu beraten und Hilfestellung zu leisten, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für eine fehlerhafte Funktion dieser Komponenten nach der Lieferung oder Installation oder für Folgeschäden, Verletzungen oder Schäden, die sich aus ihrer Verwendung ergeben könnten, und die Haftung des Unternehmens ist streng auf den Ersatz von Komponenten beschränkt, die bei der Auslieferung nachweislich fehlerhaft waren.
c) Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden, haftet das Unternehmen dem Kunden gegenüber nicht aufgrund von Zusicherungen, stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen oder aufgrund von Pflichten nach dem Gewohnheitsrecht oder gemäß den ausdrücklichen Vertragsbedingungen oder aufgrund von Folgeverlusten oder -schäden (unabhängig davon, ob es sich um Gewinn-, Geschäfts- oder sonstige Verluste handelt), Kosten, Ausgaben oder sonstigen Forderungen nach direktem oder indirektem Schadensersatz (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anderweitig verursacht wurden), die aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung entstehen, (unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Angestellten oder Vertreter oder anderweitig verursacht wurden), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren oder ihrer Verwendung oder ihrem Wiederverkauf durch den Kunden ergeben, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen ist. Die Haftung des Unternehmens für Schäden übersteigt nicht den Betrag, den es vom Kunden während der letzten zwölf (12) Monate vor dem Datum, an dem der Anspruch auf einen solchen Schaden entstanden ist, erhalten hat.
11 VERTRÄGE ÜBER DIENSTLEISTUNGEN ODER SONDERPRODUKTE
a) Für den Fall, dass ein zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossener Vertrag auf einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und nicht auf einen Vertrag über den Verkauf von Fertigwaren hinausläuft, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den erforderlichen Änderungen, um ihnen Wirkung zu verleihen.
b) Sind vom Kunden Spezifikationen zu liefern, so müssen diese vor Vertragsabschluss vorgelegt werden. Wenn der Kunde Arbeitszeichnungen/Komponenten liefern soll, müssen diese zum vereinbarten Termin an das Unternehmen geliefert werden. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Lieferung solcher Zeichnungen oder Komponenten kommen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Lieferung der Waren um einen Zeitraum zu verschieben, der mindestens dieser Verzögerung entspricht.
c) Für den Fall, dass der Kunde dem Unternehmen zusätzliche oder geänderte Informationen übermittelt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Preise zu erhöhen, um alle Kosten (einschließlich Gemeinkosten) und Verluste zu decken, die dem Unternehmen durch eine solche Änderung entstehen, und/oder die Lieferfrist zu verlängern.
d) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Erfüllung eines Auftrags oder Vertrags oder eines Teils davon an Auftragnehmer zu vergeben.
e) Alle im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags oder eines Spezialprodukts gelieferten Versuchsergebnisse oder abgegebenen Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der verfügbaren Daten gegeben, aber es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Durchführung oder die Ergebnisse solcher Dienstleistungen gegeben, und das Unternehmen kann keine Haftung für die Folgen der Verwendung oder Anwendung der besagten Ergebnisse oder Empfehlungen übernehmen.
12 Sollte eine dieser Klauseln oder ein Teil dieser Klauseln durch eine Gesetzgebung, der sie unterliegt, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so ist sie in diesem Umfang nichtig oder nicht durchsetzbar, jedoch nicht darüber hinaus.
13 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Englands und ist entsprechend auszulegen.